AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Alpha-Persona GmbH, vertreten durch Carlo Kanngießer und Tim Gruber, Simon-Höller-Str. 19, 94315 Straubing.
Im Folgenden Alpha-Persona genannt.
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind, soweit gesetzlich zulässig, Grundlage für alle Verträge, die Alpha-Persona mit seinen Kunden (nachfolgend Auftraggeber) schließt.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Alpha-Persona ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertragsschluss zwischen Alpha-Persona und dem Auftraggeber erfolgt fernmündlich, durch Videoaufzeichnung oder schriftlich. Eine Auftragsbestätigung soll nach Möglichkeit erfolgen.
§ 3 Leistungen von Alpha-Persona / Verpflichtungen des Auftraggebers
(1) Alpha-Persona erbringt für Unternehmen, Dienstleister, Berater und sonstige Unternehmen aus dem Mittelstand individuelle Agenturdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings und Beratungsdienstleistungen. Es handelt sich um einen Dienstvertrag im Sinne des BGB. Ein konkreter Erfolg wird nicht geschuldet. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Bei der Leistungserbringung steht der Alpha-Persona GmbH ein Leistungsbestimmungsrecht im Sinne von § 315 BGB zu. Die Alpha-Persona GmbH darf sich auch der Hilfe dritter Personen bedienen.
(2) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Algorithmen von Anbietern wie Facebook, Instagram und Google geheim sind und der permanenten Weiterentwicklung/Änderung unterliegen.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgemäß auf Anforderung zu erbringen. Unterlässt er eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung, bleibt der Vergütungsanspruch der Alpha-Persona GmbH unberührt.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich unverzüglich kostenlos sämtliche Inhalte zur Verfügung zu stellen, die für die Leistungen der Alpha-Persona GmbH im Rahmen der Auftragsabwicklung erforderlich sind, z.B. Briefings, Informationsmaterial, gewünschte Texte, Bilddateien, für die gewünschte Nutzung von Fremddiensten erforderlichen Login-Daten (z. B. die Google Places-PIN, Login-Daten für Google AdWords oder Zugangsdaten zur Facebook-Seite). Er hat Daten vorbehaltlich anderer Vereinbarung digital zu übergeben und marktübliche Dateiformate zu nutzen, die er auf Nachfrage erfahren kann.
(5) Kommt es zu Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, hat er den Mehraufwand zu tragen.
(6) Für den Auftraggeber besteht eine Hinweispflicht, soweit eine Verletzung einer fremden Marke oder ein Verstoß gegen eine Wettbewerbsvorschrift in Betracht kommen könnte. Ihm ist bekannt, dass Anbieter wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist die Alpha-Persona GmbH nicht verantwortlich und es berührt nicht den Vergütungsanspruch.
(7) Die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung von Werbekampagnen durch Drittanbieter (z. B. Facebook, Google) liegt allein bei diesen Plattformen. Die Alpha-Persona GmbH übernimmt hierfür keine Haftung. Die Ablehnung oder Sperrung einer Kampagne durch Dritte berührt den Vergütungsanspruch der Alpha-Persona GmbH nicht.
(8) Etwaige Budgets für Werbekampagnen bei Drittanbietern sind nicht Bestandteil der vereinbarten Agenturvergütung und vom Auftraggeber gesondert bereitzustellen.
§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen unterliegen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern durch schriftliche Sondervereinbarung Werkvertragsrecht eingreift und eine Abnahme notwendig ist, gilt nachstehendes:
(2) Die Alpha-Persona GmbH kann vom Auftraggeber nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.
(3) Die seitens des Auftraggebers abnehmenden (Teil-) Leistungen von Alpha-Persona GmbH gelten auch dann als abgenommen, wenn der Auftraggeber sich auf Aufforderung von Alpha-Persona hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-) Leistungen nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Reisekosten und sonstige Auslagen
(1) Die Preise, die angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
(2) Die Bezahlung der Leistungen hat sofort nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Die Vergütung der Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, die Parteien haben eine andere Vereinbarung getroffen.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dies hat auch für Folgeaufträge Geltung.
(4) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Auftraggeber verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an die Alpha-Persona GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(6) Soweit die Erbringung der vereinbarten Leistungen Reisen oder Vor-Ort-Termine erfordert, trägt der Auftraggeber die hierdurch entstehenden erforderlichen und angemessenen Reisekosten und sonstigen Auslagen zusätzlich zur vereinbarten Vergütung.
(7) Erstattungsfähig sind insbesondere Fahrtkosten, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, Übernachtungskosten, Parkgebühren sowie sonstige unmittelbar reisebedingte Aufwendungen.
(8) Fahrten mit einem privaten oder betrieblichen Kraftfahrzeug werden mit einem Betrag von [0,45 Euro] je gefahrenem Kilometer abgerechnet. Bahnreisen werden grundsätzlich bis zur 2. Klasse, Flugreisen grundsätzlich in der Economy Class abgerechnet. Abweichungen bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Auftraggeber.
(9) Übernachtungs- und Flugkosten sowie sonstige außergewöhnliche Reisekosten werden, soweit möglich, vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt. Die Abrechnung erfolgt gegen Nachweis, sofern nicht ausdrücklich eine Pauschale vereinbart wurde.
(10) Sämtliche Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen, sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Laufzeitende. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs.
(3) Pausierungen des Vertrags, soweit vom Auftragnehmer eingeräumt, können maximal für die Dauer von 1 Monat vom Auftraggeber angesetzt werden.
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per E-Mail oder postalisch.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der Alpha-Persona GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten vollständig bei der Alpha-Persona GmbH vorliegen, beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Bei Zahlungsverzug besteht ein Zurückbehaltungsrecht von der Alpha-Persona GmbH. Weitere Leistungen müssen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht ausgeführt werden. Kündigt Alpha-Persona den Vertrag wegen Zahlungsverzug fristlos, wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geschuldet.
§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme
Die Parteien vereinbaren das Verhalten ordentlicher Kaufleute. Sie können Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (z.B. Google My Business, Trustpilot) im gegenseitigen Einvernehmen abgeben. Auf erstes Anfordern entfernen die Parteien abgegebene Bewertungen und Kommentare übereinander dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
§ 9 Schutzrechte Dritter
Der Auftraggeber gewährleistet, dass überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Auftraggeber stellt Alpha-Persona GmbH von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von der Alpha-Persona GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Know How, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertiggestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass die vereinbarte Vergütung vollständig entrichtet wurde. Bei vereinbarter Ratenzahlung entsteht das Recht erst mit vollständiger Zahlung.
(3) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 11 Urheberrechte
(1) Der Auftraggeber versichert, dass er an allen Bildern, Videos, Texten und Datenbanken, die von Alpha-Persona veröffentlicht werden, die Urheberrechte hat. Alle durch Alpha-Persona GmbH erstellten Inhalte (Texte, Fotos, Videos, Grafiken) sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Zustimmung durch Alpha-Persona GmbH nicht verwendet werden.
§ 12 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches anderweitig eingeräumt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 13 Haftung
(1) Die Alpha-Persona GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 14 Referenznennung
(1) Alpha-Persona darf den Auftraggeber zeitlich und örtlich unbeschränkt in jedem Medium zu Werbezwecken als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos sowie durch den Auftraggeber vorgenommene Bewertungen. Alpha-Persona ist zur Nennung nicht verpflichtet.
§ 15 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Der Auftraggeber versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Soweit die Alpha-Persona GmbH im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, gelten ergänzend die Bestimmungen des „Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO“ (Anlage 1 zu diesen AGB). Diese Anlage ist Bestandteil des Vertrags zwischen den Parteien.
(3) Die Anlage enthält insbesondere Regelungen zu Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Datenverarbeitung, den Pflichten und Rechten der Parteien, den zugelassenen Unterauftragnehmern (Anlage 1.1) sowie den technischen und organisatorischen Maßnahmen (Anlage 1.2).
(4) Der Auftraggeber bestätigt mit Annahme des Angebots bzw. Abschluss des Hauptvertrags, dass er die AGB einschließlich Anlage 1 (Auftragsverarbeitungsvertrag) zur Kenntnis genommen hat und diese akzeptiert.
§ 16 Vertraulichkeit / Geheimhaltung
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben oder außerhalb des Vertragszwecks zu verwenden.
(2) Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren.
(3) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung bereits allgemein bekannt oder zugänglich waren, die nachträglich ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung allgemein bekannt oder zugänglich werden, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen. In diesem Fall ist die andere Vertragspartei, sofern zulässig, unverzüglich zu informieren.
§ 17 Haftungsbegrenzung
(1) Die Alpha-Persona GmbH haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Alpha-Persona nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Alpha-Persona GmbH.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für übernommene Garantien bleibt unberührt.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Sollten Teile der AGB unwirksam sein, sind nicht die AGB in ihrer Gesamtheit unwirksam. Die Parteien verpflichten sich, für unwirksame Bestimmungen eine Regelung zu finden, die dem Vertragszweck am nächsten kommt.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der Alpha-Persona GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Alpha-Persona.
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ANLAGE 1 - Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung
PRÄAMBEL
Für diesen Auftragsverarbeitungsvertrag gelten die Begriffe und Definitionen der Verordnung (EU) 2016/679 (nachfolgend „DSGVO“), insbesondere des Art. 4 DSGVO.
§1. GEGENSTAND
§1.1 Gegenstand dieses Auftragsverarbeitungsvertrages ist die Festlegung des datenschutzrechtlichen Rahmens für die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien und Unterstützung des Auftraggebers bei der Konzeptionierung und Implementierung einer digitalen (Vertriebs-) Strategie in den Bereichen Online Marketing, Online Sales & Online Recruiting. Nutzung der Software Perspective Funnels, Facebook & Instagram und vereinbarten Tools zur digitalen Leadakquise.
§1.2 Umfang, Art (Art. 4 Nr. 2 DSGVO) und Zweck der Datenverarbeitung
Im Rahmen des Auftrages verarbeitet der Auftragnehmer verschiedene Daten für den Auftraggeber. Diese Daten werden zur weiteren Verarbeitung durch den Auftraggeber zwischenzeitlich beim Auftragnehmer gespeichert. Die Daten werden zum Teil innerhalb der Software Perspective Funnels gespeichert. Die Software bietet dem Auftraggeber einen Baukasten für mobile Marketing & Sales Funnel. Nach einer Veröffentlichung eines Funnels durch den Auftraggeber kann der Auftraggeber Interessenten über den Funnel qualifizieren. Hierbei werden verschiedenen Daten erhoben. Der Auftraggeber kann während der Erstellung des Funnels festlegen, welche Daten im Rahmen der Leadqualifizierung erhoben werden sollen.
§1.3 Art der Daten
Die Art der Daten, die der Auftragnehmer im Namen des Auftraggebers verarbeitet, kann nicht abschließend definiert werden, da diese abhängig von den Funnels und den Fragen des Auftraggebers ist. Im Normalfall werden folgende Daten über die Software des Auftragnehmers generiert:
-Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).
-Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).
-Vertragsdaten (z.B., Vertragsgegenstand, Laufzeit).
-Nutzungsdaten (z.B., Interessen, besuchte Webseiten, Kaufverhalten, Zugriffszeiten, Protokolldaten).
-Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-IDs, IP-Adressen, Standortdaten).
-Bewerber- und Kundendaten (z.B., Namen, Kontaktdaten, Qualifikationen, Bewerbungsunterlagen).
§1.4 Kategorien betroffener Personen
Die Kategorien, der durch die Verarbeitung betroffener Personen, umfassen:
-Mitarbeiter des Auftraggebers/des Verantwortlichen
- Kunden/Lieferanten des Auftraggebers/des Verantwortlichen
- Auftragsverarbeiter/Mitarbeiter externer Unternehmen
- Außenstehende, die in keiner Geschäftsbeziehung mit der jeweiligen verantwortlichen Stelle stehen, Besucher, Gäste, Bewerber, Interessenten.
§2. ORT DER DATENVERARBEITUNG
§2.1 Die vertraglich vereinbarte Verarbeitung findet in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt.
§3. LAUFZEIT
§3.1 Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist an den Hauptvertrag (Servicevertrag) gebunden, bei dem der Auftragnehmer im Auftrag personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet. Solange dieser in Kraft ist, gelten die Bestimmungen dieses Vertrages bis zu der regulären Beendigung des Hauptvertrages/der Hauptverträge fort.
§3.2 Der Auftraggeber kann diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoß des Auftragnehmers gegen Datenschutzvorschriften oder die Bestimmungen dieses Vertrages vorliegt. Insbesondere die Nichteinhaltung der in diesem Vertrag vereinbarten und aus Art. 28 DSGVO abgeleiteten Pflichten stellt einen schweren
Verstoß dar.
§4. WEISUNG
§4.1 Der Auftragnehmer verarbeitet die personenbezogenen Daten nur im Rahmen der vom Auftraggeber erteilten Weisungen. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer durch das Recht der EU oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragnehmer unterliegt zur Verarbeitung verpflichtet ist. In diesem Fall teilt der Auftragnehmer diese rechtlichen
Anforderungen vor der Verarbeitung mit, es sei denn, die Mitteilung ist durch das betreffende Recht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verboten.
§4.2 Falls Weisungen, die unter Ziffer 1 der Anlage dieses Vertrages getroffenen Festlegungen ändern, aufheben oder ergänzen, sind sie nur zulässig, wenn eine entsprechende neue Vereinbarung in schriftlicher Form erfolgt.
§4.3 Unabhängig von der Form der Erteilung dokumentieren sowohl der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber jede Weisung des Auftraggebers in Textform. Die Weisungen sind für ihre Geltungsdauer dieses Vertrages und anschließend noch für drei Jahre aufzubewahren.
§4.4 Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber unverzüglich darauf hin, wenn eine vom Auftraggeber erteilte Weisung seiner Auffassung nach gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung gegenüber dem Auftraggeber berechtigt, die Ausführung der Weisung auszusetzen, bis der Auftraggeber die Weisung geändert hat oder diese bestätigt. Sofern der Auftragnehmer darlegen kann, dass eine Verarbeitung nach Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung des Auftragnehmers nach Art. 82 DSGVO führen kann,
steht dem Auftragnehmer das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwischen den Parteien auszusetzen.
§4.5 Der Auftraggeber legt den oder die Weisungsberechtigten fest. Der Auftragnehmer legt Weisungsempfänger fest. Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung der Ansprechpartner sind dem Vertragspartner unverzüglich und in schriftlicher oder elektronischer Form die Nachfolger oder Vertreter mitzuteilen.
§5. UNTERSTÜTZUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS
§5.1 Der Auftragnehmer ergreift angesichts der Art der Verarbeitung geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um den Auftraggeber bei seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen der betroffenen Personen nach Art. 12 bis 22 DSGVO zu unterstützen.
§5.2 Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen unterstützt der Auftragnehmer den Verantwortlichen bei der Einhaltung seiner Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO. Im Einzelnen bei der Sicherheit der Verarbeitung, bei Meldungen von Verletzungen an die Aufsichtsbehörde, der Benachrichtigung betroffener Personen bei einer Verletzung, der Datenschutz-Folgenabschätzung und bei der Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde.
§5.3 Sofern sich eine betroffene Person oder eine Datenschutzaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit den unter dieser Vereinbarung verarbeiteten personenbezogenen Daten direkt an den Auftragnehmer wendet, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber unverzüglich und stimmt die weiteren Schritte mit ihm ab.
§6. PRÜFUNGSRECHTE DES AUFTRAGGEBERS
§6.1 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf dessen Anfrage alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der in diesem Vertrag und Art. 28 DSGVO geregelten Pflichten zur Verfügung. Insbesondere erteilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber Auskünfte über die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme.
§6.2 Der Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte sind – grundsätzlich nach Terminvereinbarung – berechtigt, die Einhaltung der Pflichten aus diesem Vertrag und aus Art. 28 DSGVO zu überprüfen und beim Auftragnehmer Inspektionen vor Ort durchzuführen. Der Auftragnehmer ermöglicht dies und trägt dazu bei. Für die Terminfindung zur Inspektion vor Ort gewährt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Frist von sechs (6) Wochen ab Eingang der Anfrage.
§6.3 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Anforderung geeigneten Nachweis über die Einhaltungen der Verpflichtungen gemäß Art. 28 Abs. 1 und Abs. 4 DSGVO zu erbringen. Dieser Nachweis kann durch die Bereitstellung von Dokumenten und Zertifikaten, die genehmigte Verhaltensregeln i. S. v. Art. 40 DSGVO oder genehmigte Zertifizierungsverfahren i. S. v. Art. 42 DSGVO abbilden, erbracht werden.
§7. VERTRAULICHKEIT
§7.1 Der Auftragnehmer bestätigt, dass ihm die für die Auftragsverarbeitung einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften der DSGVO bekannt sind. Er wahrt bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers das Datengeheimnis sowie die Vertraulichkeit. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses fort.
§7.2 Der Auftragnehmer sichert zu, dass er die bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten Mitarbeiter mit den für sie maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht. Er verpflichtet diese Mitarbeiter durch schriftliche Vereinbarung für die Zeit der Tätigkeit und auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zur Wahrung der Vertraulichkeit, sofern sie nicht einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Der Auftragnehmer
überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in seinem Unternehmen.
§7.3 Auskünfte an Dritte oder Betroffene darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung, oder Zustimmung in einem elektronischen Format, durch den Auftraggeber erteilen.
§8. TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MAßNAHMEN
§8.1 Der Auftragnehmer führt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durch, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet ist. Er gestaltet seine innerbetriebliche Organisation so, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird und ein angemessenes Schutzniveau erreicht wird. Insbesondere hat der Auftragnehmer unter Berücksichtigung des jeweiligen Stands der Technik die angemessene Sicherheit der Verarbeitung, insbesondere die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität, und Belastbarkeit der für die Datenverarbeitung verwendeten Systeme und Dienstleistungensicherzustellen (siehe Anlage 1.2).
§8.2 Die technischen und organisatorischen Maßnahmen können im Laufe des Auftragsverhältnisses der technischen Weiterentwicklung angepasst werden.
§9. INFORMATIONSPFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS UND VERLETZUNG DES SCHUTZES PERSONENBEZOGENER DATEN
§9.1 Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich über jegliche Verstöße oder vermutete Verstöße gegen diesen Vertrag oder Vorschriften, die den Schutz personenbezogener Daten betreffen.
§9.2 Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Untersuchung, Schadensbegrenzung und Behebung der Verstöße.
§9.3 Sollten die personenbezogenen Daten, die unter dieser Vereinbarung verarbeitet werden beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren.
Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang relevanten Stellen unverzüglich auch darüber informieren, dass die Herrschaft über die Daten beim Auftraggeber liegt.
§9.4 Soweit Prüfungen der Datenschutzaufsichtsbehörden durchgeführt werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer das Ergebnis dem Auftraggeber bekannt zu geben, soweit es die Verarbeitung der personenbezogenen Daten unter diesem Vertrag betrifft. Die im Prüfbericht festgestellten Mängel wird der Auftragnehmer unverzüglich abstellen und den
Auftraggeber darüber informieren.
§10. UNTERAUFTRAGNEHMER
§10.1 Die vertraglich vereinbarten Leistungen bzw. die nachfolgend beschriebenen Teilleistungen werden unter Einschaltung der in Anlage 1 genannten Subunternehmer durchgeführt. Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner vertraglichen Verpflichtungen zur Begründung von weiteren Unterauftragsverhältnissen mit Subunternehmern („Subunternehmerverhältnis“) befugt, soweit er den Auftraggeber hiervon vorab in Kenntnis setzt und dieser der Beauftragung des Subunternehmers vorab schriftlich zugestimmt hat. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Subunternehmer sorgfältig nach deren Eignung und Zuverlässigkeit auszuwählen. Der Auftragnehmer hat bei der Einschaltung von Subunternehmern diese entsprechend den Regelungen dieser Vereinbarung zu verpflichten und dabei sicherzustellen, dass der Auftraggeber seine Rechte aus dieser Vereinbarung (insbesondere seine Prüf- und Kontrollrechte) direkt gegenüber den Subunternehmern wahrnehmen kann. Sofern eine Einbeziehung von Subunternehmern in einem Drittland erfolgen soll, hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass beim jeweiligen Subunternehmer ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist (z. B. durch Abschluss einer Vereinbarung auf Basis der EU-Standard-Datenschutzklauseln). Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf Verlangen den Abschluss der vorgenannten Vereinbarungen mit seinen Subunternehmern nachweisen.
§10.2 Der Auftragnehmer hat vertraglich sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen auch gegenüber Unterauftragnehmern gelten. Der Vertrag des Auftragnehmers mit dem Subunternehmer muss schriftlich oder in elektronischem Format abgeschlossen werden.
§10.3 Eine Beauftragung von Subunternehmern in Drittstaaten erfolgt nur, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind.
§10.4 Der Auftraggeber erteilt hiermit seine Zustimmung zur Beauftragung der in der Anlage unter der Ziffer 1 aufgeführten Unterauftragnehmer.
§10.5 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Auftraggeber gegenüber dem Unterauftragnehmer dieselben Weisungsrechte und Kontrollrechte wie gegenüber dem Auftragnehmer nach diesem Vertrag hat. Kommt ein Unterauftragnehmer seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem
Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten jenes Unterauftragnehmers.
§11. LÖSCHUNG UND RÜCKGABE PERSONENBEZOGENER DATEN
§11.1 Die Daten werden vom Auftragnehmer nur für die angegebene Dauer verarbeitet. Nach Wahl des Auftraggebers löscht der Auftragnehmer nach Beendigung der Datenverarbeitungsdienste alle im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten und bescheinigt dem Auftraggeber, dass dies erfolgt ist, oder gibt dem Auftraggeber alle in seinem Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten zurück und löscht bestehende Kopien. Bis zur Löschung oder Rückgabe der Daten stellt der Auftragnehmer weiterhin die Einhaltung dieser Klauseln sicher. Falls für den Auftragnehmer lokale Rechtsvorschriften gelten, die ihm die Rückgabe oder Löschung der personenbezogenen Daten untersagen, sichert der Auftragnehmer zu, dass er die Einhaltung dieser Klauseln auch weiterhin gewährleistet und diese Daten nur in dem Umfang und so lange verarbeitet, wie dies gemäß den betreffenden lokalen Rechtsvorschriften erforderlich ist.
§11.2 Die Löschung hat so zu erfolgen, dass die Daten nicht wiederherstellbar sind.
§11.3 Gemäß den Bestimmungen dieses AV-Vertrags verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Löschung der personenbezogenen Daten, die ihm im Rahmen der Erbringung seiner Dienstleistungen zugänglich gemacht werden, sobald der Zweck, für den sie erhoben wurden, erfüllt ist oder der Vertrag endet. Der Auftragnehmer wird sicherstellen, dass die Löschung der Daten auf sichere und zuverlässige Weise durchgeführt wird.
§12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§12.1 Die Parteien sind sich darüber einig, dass dem Auftragnehmer kein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der zu verarbeitenden Daten und der zugehörigen Datenträger zusteht.
§12.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags, die Erklärung einer Kündigung sowie die Abänderung dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 126 Abs. 1, 2 BGB). Die Ersetzung der Schriftform durch die elektronische Form (§§ 126 Abs. 3, 126 a BGB) oder die Textform (§ 126 b BGB) ist ausgeschlossen. Der Vorrang individueller Vertragsabreden bleibt hiervon unberührt.
§12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der jeweils übrigen Bestimmungen nicht berührt.
§12.4 Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
§12.5 Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieses Auftragsverarbeitungsvertrags und den Bestimmungen damit zusammenhängender Vereinbarungen, die zwischen den Parteien bestehen oder später eingegangen oder geschlossen werden, haben die Bestimmungen dieses Auftragsverarbeitungsvertrags betreffend den Datenschutz Vorrang.
ANLAGE 1.1. - Zugelassene Subunternehmer
Es werden Unterauftragnehmer eingesetzt, um den Auftrag des Auftraggebers auszuführen. Im Folgenden werden alle Unterauftragnehmer aufgelistet.
Unterauftragnehmer
(Unternehmenssitz)
Dienstleistungen
Meta Platforms (Facebook)
(Ireland Limited 4, Grand Canal Square Dublin 2, Irland)
Werbeanzeigen, Social-Media-Marketing, Facebook Pixel zu Analysezwecken, Kommunikation
checkdomain GmbH
(Große Burgstraße 27/29 23552 Lübeck, Deutschland)
Hosting der Website und Funnel-Domains
Perspective Digital GmbH
(Müggelstraße 22, Friedrichshain 10247 Berlin, Deutschland)
Software zur Erstellung der Funnels und zur Verarbeitung der Lead-Daten
Pipedrive OÜ
(Mustamäe tee 3a, 10615 Tallinn, Estland)
CRM und Pipeline-Management Software
Make (Integromat s.r.o.)
(Voctarova 2449/5 180 00 Prague 8 Czech Republic, Europe ID: 29152861)
Prozessverknüpfung für Anwendungen, Apps und Prozesschritte
Google LLC
(1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA)
Google Work Dienste und Cloud-Speicher, Kommunikation
Active Campaign
(1 North Dearborn St, 5. Etage, Chicago, IL 60602, USA)
Software für die Automatisierung von E-Mail-Marketing,
Marketing-Automatisierung, Vertriebsautomatisierung
Adobe Systems Software Ireland Ltd
(Citywest Business Park, Dublin 24, Irland)
Dienste für Fotografie, Design, Video, Marketing, Dokumente
Wix.com Ltd.
(Nemal St. 40, 6350671 Tel Aviv, Israel)
Website-Erstellung
Onepage GmbH
(Neue Rothofstr. 13-19, 60313 Frankfurt am Main)
Websites, Landingpages, Linktrees, mobile Funnel
Clickfunnels
(3443 W Bavaria St, Eagle, ID 83616, United States)
Websites, Landingpages, Linktrees, mobile Funnel
Asana Inc.
(633 Folsom St. San Francisco, CA 94107 United States)
Projektmanagement
Broadsoft GmbH
(Lothringer Str. 56, 50677 Köln, Deutschland)
Internet-Telefonie
OpenAI
(3180 18th St, San Francisco, California 94110, USA)
Künstliche Intelligenz Tools
Zapier, Inc.
(Attn: Legal Department/Privacy 548 Market St. #62411, San Francisco, CA 94104-5401, USA)
Integration von Webanwendungen
Billomat GmbH & Co. KG
(Lorenzer Straße 31, 90402 Nürnberg, Deutschland)
Online-Buchhaltungssoftware & Rechnungsprogramm
easybill GmbH
(Düsselstr. 21, 41564 Kaarst, Deutschland)
Online-Buchhaltungssoftware & Rechnungsprogramm
fonial GmbH
(Kaiser-Wilhelm-Ring 7-9, 50672 Köln, Deutschland)
Professionelle Telefonanlage (Cloud)
Canva Pty Ltd
(Level 1, 110 Kippax St, Surry Hills NSW 2010, Australien)
Design-Software
A&M Sales Solutions GmbH | umsatz.io
(Großer Kolonnenweg 18, 30163 Hannover, Deutschland)
CRM und Pipeline-Management Software
Katiba Technology UG (haftungsbeschränkt) | Leadtable
(Heisinger Straße 12, 87437 Kempten, Deutschland)
Leadportal & -managmentsystem
LearningSuite GmbH
(Neubaugasse 24/3, 8029 Graz, Österreich)
Digitale Lernplattform
Scribd
(460 Bryant Street, #300, San Francisco, CA 94107-2594, USA)
Software für Präsentationen und Infografiken
Microsoft Deutschland GmbH | Microsoft Azure
(Walter-Gropius-Straße 5 80807 München, Deutschland)
Cloud-Computing-Plattform
Jotform Inc.
(4 Embarcadero Center, Suite 780, San Francisco CA 94111, USA)
Software für die Erstellung von Online-Formularen
ceTe Software
(12230 Clarksville Pike, Suite K, Clarksville, MD 21029, USA)
Softwareentwicklung
Intercom
(55 2nd Street, 4th Floor, San Francisco, CA 94105, USA)
Software für Business Messaging
Atlassian. Pty Ltd.
(Level 6, 341 George Street Sydney NSW 2000. Australien)
Webanwendung zur Fehlerverwaltung, Problembehandlung und Projektmanagement
GitHub, Inc.
(88 Colin P Kelly Jr St, San Francisco CA 94107, USA)
Onlinedienst zur Softwareentwicklung und Versionsverwaltung für Softwareprojekte
Calendly LLC
(271 17th St NW, Ste 1000, Atlanta, Georgia 30363, USA)
Online-Terminplanungssoftware
Wordpress (Automatic Inc.)
(60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110, USA)
Website-Erstellung
MEETOVO Software GmbH
(Robert-Koch-Straße 8, 21423 Winsen (Luhe), Deutschland)
Software zur Erstellung von Funnels und zur Verarbeitung der Lead-Daten
Zoom Video Communications, Inc.
(Attention: Data Privacy Officer, 55 Almaden Blvd, Suite 600, San Jose, CA 95113, USA)
Videokonferenz-Tool
pdasnet.work
(Mittelstück 10, 91616 Neusitz, Deutschland)
Neukundengewinnung, Vorqualifizierung / Dokumentation (Leads)
Tobias Rautner
(Karlsteiner Straße 17a, 93128 Ramspau, Deutschland)
Berater, Experte und Fachkraft für Arbeitssicherheit & Gefahrgutbeauftragter
Christian Grohnert
(Parrisiusstr. 20, 12555 Berlin, Deutschland)
Neukundengewinnung, Vorqualifizierung / Dokumentation (Leads)
Kevin Paul Nühs
(Friedensstraße 8, 76887 Bad Bergzabern, Deutschland)
Social Media Marketing, Content Creation
Schöpf Production
(Osserstraße 37, 84130 Dingolfing, Deutschland)
Videograph, Media Production
Thoener Film - Film & Medienproduktion
(Sandstraße 3, 82319 Starnberg, Deutschland)
Videograph, Media Production
ANLAGE 1.2 - Technische und organisatorische Maßnahmen i. S. d. §9 BDSG
1. Vertraulichkeit
1.1 Zutrittskontrolle
Maßnahmen, die geeignet sind, Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren.
Technische Maßnahmen
(Organisatorische Maßnahmen):
Sicherheitsschlösser
(Schlüsselregelung)
Türen mit Knauf Außenseite
(Besucher in Begleitung durch Mitarbeiter)
Manuelles Schließsystem
Absicherung von Gebäudeschächten
(Absicherung der Gebäudeschächte durch Gitter)
Begleitungsregeln von Besuchern
(Zutritt zum Büro, nur durch Begleitung)
1.2 Zugangskontrolle
Maßnahmen, die geeignet sind, zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können.
Technische Maßnahmen
(Organisatorische Maßnahmen):
Kennwortverfahren
(Login mit Benutzername + Passwort)
Two-Factor Authentication
(sofern möglich und angeboten)
Automatische Sperrung (z.B. Kennwort oder Pausenschaltung)
(Automatische Sperrung der Bildschirme nach def. Zeit)
Verschlüsselung von Datenträgern
(Datenträger sind passwortgeschützt)
Allgemeine Richtlinie Datenschutz/Datensicherheit verabschiedet
(Datenschutzvereinbarung erstellt)
Richtlinie zum Ausscheiden von Mitrarbeitern existiert (Rechteentzug)
(spezifische Rollenvergabe bei externen Dienstleistern innerhalb der Software)
Passwortrichtlinie verabschiedet
(Richtlinie "Sicheres Passwort")
Trennung von internen und öffentlichen Bereichen
(Berechtigungskonzept System- und Netzwerkebene)
1.3 Zugriffskontrolle
Maßnahmen, die gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können.
Technische Maßnahmen
(Organisatorische Maßnahmen):
Berechtigungskonzepte und bedarfsgerechte Zugriffsrechte (Profile, Rollen, Transaktionen und Objekte)
(Rollendefinition bei der CRM-Software)
Benutzerkennung mit Passwort
(Biometrischer Passwortschutz auf allen Endgeräten)
Virenschutz / Firewall
(Interner Virenschutz Apple)
Einschränkung der Nutzung von mobilen Datenträgern / sonstigen Geräten
(Datenträger unter Verschluss)
Regelmäßige Updates der Systeme
(Automatische Updates laut Herstellervorgabe)
Protokollierung von Zugriffen in Logs
1.4 Trennungskontrolle
Maßnahmen, die gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können.
Technische Maßnahmen
(Organisatorische Maßnahmen):
Physikalische Trennung (Systeme / Datenbanken / Datenträger)
(Steuerung über Berechtigungskonzept)
(Festlegung von Datenbankrechten)
Trennung Test-, Produktions-, Entwicklungs- und "Live"-Umgebungen
(Steuerung über Berechtigungskonzept und interne Freigaben)
2. Integrität
2.1 Weitergabekontrolle
Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist.
Technische Maßnahmen
(Organisatorische Maßnahmen):
Email-Verschlüsselung
(Persönliche Übergabe)
Sichere Transportbehälter
(Sorgfalt bei Auswahl von Transport- Personal und Fahrzeugen)
Bereitstellung über verschlüsselte Verbindungen wie sftp, https
Regelungen zum datenschutzkonformen Vernichten von Datenträgern
Elektronische Signatur
2.2 Eingangskontrolle
Maßnahmen, die gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind.
Technische Maßnahmen
(Organisatorische Maßnahmen):
Technische Protokollierung der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten
(Nachvollziehbarkeit von Eingabe, Änderung und Löschung von Daten)
(Klare Zuständigkeiten für Löschungen)
Sicherung von Protokolldaten gegen Verlust oder Veränderung
(Anfertigen einer regelmäßigen Sicherungskopie)
3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit
3.1 Verfügbarkeitskontrolle
Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind.
Technische Maßnahmen
(Organisatorische Maßnahmen):
(Getrennte Partitionen für Betriebssysteme und Daten)
(Aufbewahrung der Sicherungsmedien an einem sicheren Ort)
Backup-Strategie (offline)
(Sicherung der Daten auf offline-Datenträger)
Backup-Strategie (online, z.B. Cloud)
(Sicherung auf online-Cloud (Google-Drive))
Feuer- und Rauchmeldeanlagen
(Rauchmelder installiert)
4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung
4.1 Datenschutzfreundliche Voreinstellungen
Privacy by design / Privacy by default
Technische Maßnahmen
(Organisatorische Maßnahmen):
Es werden nicht mehr personenbezogene Daten erhoben, als für den jeweiligen Zweck erforderlich sind
(Löschkonzept)
Einfache Ausübung des Widerrufrechts des Betroffenen durch technische Maßnahmen
(Löschkonzept)
4.2 Auftragskontrolle (Outsourcing an Dritte)
Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können.
Technische Maßnahmen
(Organisatorische Maßnahmen):
(Vorherige Prüfung der vom Auftragnehmer getroffenen Sicherheitsmaßnahmen)
(Auswahl des Auftragnehmers unter Sorgfaltsgesichtspunkten)
(Abschluss der notwendigen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung)
Regelmäßige Datenschutzschulungen
(Inhouse-Schulung)
Auftragskontrolle (AV)
(Auf Anfrage ist eine Auftragskontrolle möglich)
Überprüfung der TOM in regelmäßigem Turnus 1x jährlich)
Stand: 06.08.2026